Meine Rechtsgebiete


Ordnungswidrigkeitenrecht


Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, eine Trunkenheitsfahrt, eine Handynutzung am Steuer oder auch ein Rotlichtverstoß? Droht Ihnen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis? Oder wurde Ihnen bereits ein Fahrverbot verhängt? In all diesen und verwandten Fällen mit Bezug auf eine Ordnungswidrigkeit berate ich Sie kompetent und zielstrebig. Ich unterstütze Sie tatkräftig dabei, den Bußgeldbescheid zu prüfen, Widerspruch einzulegen und damit ein Fahrverbot, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und Punkte in Flensburg abzuwenden. Auf meine kompetente Betreuung bei allen Fragen und Problemen rund um ein Bußgeldverfahren können Sie stets zählen.


Strafrecht (Verkehrsrecht)


Mein Leistungsspektrum im Strafrecht erstreckt sich von der Begleitung meiner Mandanten im Ermittlungsverfahren über die Vertretung im Hauptverfahren bis hin zur Berufung oder Revision. Sie können sich darauf verlassen, dass ich Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens mithilfe einer erfolgversprechenden Verteidigungsstrategie engagiert vertrete und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall erziele.


Zivilrecht


Im Zivilrecht werden große Teile des täglichen Lebens geregelt, egal ob es sich z. B. um den Wocheneinkauf, eine Autoreparatur oder ein Geburtstagsgeschenk handelt. Aus dieser Vielzahl verschiedenster Geschäfte entstehen genauso viele rechtliche Streitigkeiten. Ich unterstütze Sie u. a. bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung oder Preisminderung, sorge für die Geltendmachung Ihrer entstandenen Schadensersatzansprüche oder wahre Ihre Interessen im Zuge von Zivilprozessen. Häufig kann ich jedoch schon durch ein anwaltliches Schreiben eine Klärung Ihres Konfliktfalls erreichen.


Im Falle von Behandlungsfehlern, Diagnosefehlern, Aufklärungsfehlern, Pflegefehlern u.ä. erfolgt die Geltendmachung von Haftungsansprüchen, gerichtet auf materiellen Schadensersatz und/oder Schmerzensgeldzahlung, gegenüber Ärzten, Kliniken etc.


Nach einem Verkehrsunfall wird die Schadensregulierung gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung betrieben. HIerunter fallen sowohl materiellrechtliche Schäden als auch die Folgen von Personenschäden. Soweit Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, hat die gegnerische Partei in der Regel auch die Ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten zu tragen.


Sonstiges


Die vorstehende Aufzählung von Tätigkeitsgebieten ist nicht abschließend. Fragen Sie einfach nach, ob die Sache in meinen Tätigkeitsbereich fällt und ich an der Bearbeitung Ihres Falles interessiert bin.


Hinweis


Auf der Basis meiner jahrzehntelangen forensischen Vorerfahrungen übernehme ich regelmäßig und gerne Terminvertretungen in den Bereichen ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit für zeitlich oder räumlich verhinderte Anwälte, insbesondere in den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund, Wuppertal, wie auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Oberlandesgericht Hamm.